TÜV Nord bestätigt: Vor Ort zu befüllende Gewichte sind nicht zulässig!
Nachträglich zu befüllende Gewichte sind nicht zulässig!
Der TÜV Nord hat erneut darauf hingewiesen, dass nachträglich zu befüllende Gewichte (durch den Anwender / Sportverein vor Ort) nicht den Anforderungen des TÜV Nord entsprechen. Gewichte müssen „betriebsfertig“ durch den Hersteller oder Lieferanten an den Kunden übergeben werden.
Das Befüllen durch den Erwerber/Nutzer, ist also nach Angaben des TÜV Nord nicht TÜV-konform.
Zudem ist darauf zu achten, dass die Gewichte nicht „einfach“ – also ggf. nur mit Werkzeug – von einem Tor zu entfernen sind. Bei mit Sand zu befüllenden Gewichten kann es vorkommen, dass der Sand durch das Versetzen der Tore entweicht, weil sich der Verschlußdeckel löst.
Zudem noch ein Hinweis in eigener Sache:
Wenn zum Befüllen / Beschweren Stahl (unverzinkt) genutzt wird und dieser Stahl nicht „fest im Profil verschweißt (verschlossen)“ ist, so kann Wasser eindringen. Da die Abdeckkappen nicht wasserdicht sind, kann dies zu bösen Überraschungen und unschönen Rostflecken führen.
Wenn zum Befüllen / Beschweren Sand genutzt wird, so achten Sie auf einen wirklich festen Verschluss des Profils. Plastikkappen neigen oftmals dazu, aus dem Profil zu fallen. So kann Sand entrinnen und das Gewicht entspricht nicht mehr den Vorgaben.
Beschwerte Tore der Firma Schäper werden natürlich immer TÜV Nord-konform ausgeliefert. Das bedeutet für Sie, dass Ihr Tor komplett fertig zu Ihnen kommt und den Vorschriften des TÜV Nord entspricht.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Stadt, welche Grundlagen bei Ihnen Anwendung finden bzw. nach welchen Maßgaben der Sicherheitsprüfer Ihre Anlage prüft.
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